1. Vertragspartner und Geltungsbereich
1.1 Vertragspartner
Der Kunde ist kein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB.
1.2 Geltungsbereich
Diese Ergänzenden Vertragsbedingungen erweitern und konkretisieren die AGB der BauCloud GmbH. Es gilt das spezifische Leistungsmodul SaaS Bitkom - Vertragsbedingungen für die Nutzung von Software über das Internet (Software as a Service) in der in der AGB der BauCloud GmbH genannten Version.
2. Vertragsgegenstand
Gegenstand dieser Bedingungen ist die Bereitstellung der Software “Reporting API App” als Software-as-a-Service (SaaS). Das gesamte Vertragsverhältnis zwischen dem Anbieter und dem Kunden, das durch diese Bedingungen, die AGB der BauCloud GmbH und die weiteren in Ziffer 3 genannten Dokumente begründet wird, wird nachfolgend als “Reporting API App-Nutzungsvertrag” bezeichnet.
3. Rangfolge der Vertragsbestandteile
Vereinbarungen zwischen dem Kunden und dem Anbieter stehen in nachfolgender Rangfolge, wobei das jeweils höherstehende Dokument Vorrang hat:
- Individuelle Änderungen und/oder Ergänzungen der vertraglichen Vereinbarungen
- Individualvertragliche Vereinbarungen, insbesondere das angenommene Angebot
- Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV)
- Ergänzende Vertragsbedingungen für die Nutzung von Reporting API App (Software as a Service), also diese Vertragsbedingungen
- AGB der BauCloud GmbH mit dem Grundmodul (AV Bitkom), sowie dem Leistungsmodul der AGB, das dem Vertragsgegenstand entspricht
- Vom Anbieter definierte Systemvoraussetzungen
- Gesetzliche Vorschriften
4. Vertragsschluss
4.1 Zustandekommen des Vertrages
Der Vertrag kommt durch ein Angebot des Kunden zum Abschluss eines Vertrages und die Annahme des Angebots durch den Anbieter zustande. Die Annahme durch den Anbieter kann entweder schriftlich, per E-Mail oder durch Freischaltung des ersten Nutzers erfolgen. Der Kunde verzichtet im letzteren Fall auf eine Annahmeerklärung durch den Anbieter.
4.2 Bestätigung des Leistungsumfangs
Nach Vertragsschluss wird der Anbieter dem Kunden den konkreten Umfang der vertragsgegenständlichen Leistungen in einer Bestätigungsnachricht mitteilen. Diese Bestätigung dient der Klarstellung und ändert nicht den vereinbarten Leistungsumfang, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
5. Leistungsbeschreibung von Reporting API App
5.1
Reporting API App ist eine cloud-basierte Software zur Erfassung, Speicherung und optionalen Weiterleitung von Browser-seitigen Ereignismeldungen (nachfolgend „Reports").
5.2
Die Software empfängt Reports über standardisierte Web-APIs (wie z.B. die W3C Reporting API) und speichert diese für die im jeweiligen Tarif vereinbarte Aufbewahrungsfrist. Der Kunde kann die Reports über die Benutzeroberfläche einsehen sowie optional an externe Systeme weiterleiten lassen – etwa an Observability-Plattformen, ITSM-Systeme oder Kommunikationskanäle.
5.3
Bei der Verarbeitung extrahiert die Software nach bestmöglichem Bemühen Metadaten aus den übermittelten Daten. Diese Funktion ist abhängig von der Qualität der vom Browser bereitgestellten Informationen.
5.4
Für die korrekte Konfiguration der Reporting-Endpoints sowie die Einrichtung der Benachrichtigungsziele ist der Kunde verantwortlich. Die Analyse der Reports und daraus abgeleitete Maßnahmen obliegen ebenfalls dem Kunden.
5.5
Der konkrete Leistungsumfang (insbesondere Anzahl der Applikationen, Report-Kontingent pro Abrechnungszeitraum und Aufbewahrungsfrist) ergibt sich aus dem vom Kunden gewählten Tarif.
Bei Überschreitung des Report-Kontingents werden weitere Reports bis zum Beginn des nächsten Abrechnungszeitraums nicht mehr gespeichert. Reports, die aufgrund einer Kontingentüberschreitung nicht gespeichert wurden, können nicht nachträglich wiederhergestellt werden.
5.6
Der Anbieter gewährleistet eine Erreichbarkeit der Server von 98,00% im Jahresmittel. Ausgenommen hiervon sind Zeiten der Nichterreichbarkeit aufgrund von:
- technischen Problemen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters (z.B. höhere Gewalt, Verschulden des Kunden oder Dritter),
- Wartungsarbeiten durch das verwendete Rechenzentrum,
- geplanten Wartungsarbeiten des Anbieters.
Der Anbieter bemüht sich, geplante Wartungsarbeiten auf folgende Zeiten zu legen: Wochenenden und/oder werktags von 23:00 bis 01:00 Uhr MEZ.
5.7
Der Anbieter gewährleistet folgende Reaktionszeiten während der üblichen Geschäftszeiten (Montag bis Freitag, 8:00 bis 18:00 Uhr MEZ, ausgenommen gesetzliche Feiertage am Sitz des Anbieters):
- Bei schwerwiegenden Störungen: 5 Stunden
- Bei sonstigen Störungen: 24 Stunden
Erfolgt eine Störungsmeldung außerhalb der Geschäftszeiten, beginnt die Reaktionszeit mit Beginn der Geschäftszeiten des nächsten Werktages.
6. Ergänzungen und Abweichungen zu den Vertragsbedingungen für die Nutzung von Software über das Internet (Software as a Service) - SaaS Bitkom -
6.1 Ergänzung zu SaaS Bitkom Ziffer 4 (Datenschutz)
Der Anbieter führt tägliche Backups der Kundendaten durch. Trotz dieser regelmäßigen Sicherungsmaßnahmen weist der Anbieter darauf hin, dass ein teilweiser Datenverlust eintreten kann. Im Falle eines Datenverlustes können Daten nur bis zum Zeitpunkt des letzten erfolgreichen Backups wiederhergestellt werden. Siehe hierzu auch SaaS Bitkom Ziffer 5.3.
6.2 Ergänzung zu SaaS Bitkom Ziffer 8.1 (Ansprechstelle)
Die Hotline des Anbieters nimmt auch Störungsmeldungen des Kunden entgegen.
6.3 Abweichung zu SaaS Bitkom Ziffer 8.2 (Annahme und Bearbeitung von Anfragen)
Anfragen und Störungsmeldungen können ausschließlich per E-Mail oder über das Kontaktformular auf der Homepage des Anbieters eingereicht werden. Eine telefonische oder Fax-Kontaktaufnahme ist nicht möglich.
6.4 Ergänzung zu SaaS Bitkom Ziffer 9.1 (Vertragsbeginn)
Sollte im Vertrag kein Zeitpunkt festgelegt worden sein, so beginnt die Vertragslaufzeit mit dem in Ziffer 4.1 dieser Ergänzenden Vertragsbedingungen genannten Zeitpunkt des Zustandekommens des Vertrags.
6.5 Ergänzung zu SaaS Bitkom Ziffer 9.1 (Vertragslaufzeit)
Der Vertrag wird zunächst für eine Mindestlaufzeit von einem Monat geschlossen, sofern keine andere Laufzeit vereinbart wurde.
6.6 Abweichung von SaaS Bitkom Ziffer 9.2 (Kündigungsfrist und Verlängerung)
Der Vertrag kann mit einer Frist von 30 Tagen gekündigt werden, frühestens zum Ablauf der Mindestlaufzeit. Geschieht dies nicht, verlängert sich der Vertrag jeweils um einen weiteren Monat, sofern er nicht mit einer Frist von 30 Tagen zum Ablauf des jeweiligen Verlängerungszeitraums ordentlich gekündigt wurde.
7. Ergänzungen und Abweichungen zu den Allgemeinen Vertragsbedingungen - AV Bitkom -
7.1 Abweichende Haftungsregelung (zu Ziffer 6.2 AV Bitkom)
In Abweichung von Ziffer 6.2 der AV Bitkom wird die Haftung des Anbieters für durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Sach- und Vermögensschäden wie folgt begrenzt: Die Haftung ist auf die Höhe der vom Kunden in den 12 Monaten, die dem schädigenden Ereignis unmittelbar vorausgehen, gezahlten jährlichen Netto-Vergütung begrenzt. Bestand das Vertragsverhältnis bei Eintritt des schädigenden Ereignisses für einen kürzeren Zeitraum als 12 Monate, wird die bis dahin gezahlte Vergütung auf einen Jahresbetrag hochgerechnet. Die Mindesthaftungssumme gemäß Ziffer 6.2 AV Bitkom findet keine Anwendung. Die Haftung gemäß Ziffer 6.1 AV Bitkom bleibt von dieser Beschränkung unberührt.
8. Auftragsverarbeitung
Die Erbringung der SaaS-Leistungen umfasst die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag des Kunden. Hierfür gelten die Regelungen des Vertrags zur Auftragsverarbeitung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO. Dieser AVV ist eine rechtlich bindende Anlage zu diesen Vertragsbedingungen und integraler Bestandteil des Vertrags. Entsprechend der Rangfolgeregelung in Ziffer 3 dieser Bedingungen haben bei Widersprüchen die Regelungen des AVV Vorrang.